Allgemeiner Hinweis zum Schutz Ihrer Daten
im Rahmen der Schutzimpfung gegen COVID-19:
Ihre Daten werden aufgrund des eingegangenen Behandlungsvertrages mit der Privatarztpraxis Stephan J. Schließmann gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO Artikel 6 Abs. 1 b) für die gesetzlich vorgeschriebene Impfdokumentation verarbeitet und in Teilen an das Robert-Koch-Institut (RKI) sowie die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) weitergeleitet. Ausführliche Datenschutzhinweise finden Sie im Internet unter www.praxis-schließmann.de/datenschutz. Im Rahmen Ihrer Impfung werden die folgenden personenbezogenen Daten verarbeitet: Name, Geburtsdatum, Adresse und im Falle eines ständigen Aufenthaltes im Ausland zusätzlich der Name der deutschen Krankenversicherung oder (falls auch diese nicht vorhanden) Name und Anschrift Ihres nachgewiesenen deutschen Arbeitgebers, den Impftermin, der verabreichte Impfstoff, ggf. eine Vorgangskennung, Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse, ggf. Notfallkontakt und / oder Daten Ihrer ggf. vorhandenen Betreuung, ggf. der Priorisierungsgrund sowie Gesundheitsdaten etwa aus dem Anamnesebogen, aus dem ärztlichen Aufklärungsgespräch oder aus Ihren beigefügten Unterlagen. Die Verarbeitungen beruhen auf der folgenden Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO, Art. 9 Abs. 2 lit. h), i) DS-GVO i. V. m. § 630a ff. BGB, § 20 Abs. 1 Nr. 2, 3 HDSIG, § 13 Abs. 5 IfSG.
Personenbezogene Daten werden am Ort Ihrer Impfung gespeichert. Zugriff haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und solche Personen, die vor Ort an der Impfstelle oder in der entsprechenden Privatarztpraxis tätig sind. Die Zugriffsrechte vor Ort sind beschränkt auf die Mitarbeitenden mit entsprechender erhebender und verarbeitender Funktion. IT-Dienstleister haben im Rahmen der IT-Fernwartung Zugriff auf die personenbezogenen Daten, soweit dies für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten werden auf einem PC oder Notebook eingetragen, ggf. vorher oder zusätzlich in Listen handschriftlich fixiert die Daten werden auf den Servern der Privatarztpraxis zusätzlich gesichert.
Im Zusammenhang mit Ihrer Impfung erhobene Daten werden entsprechend der Vorgabe des § 630f BGB für 10 Jahre aufbewahrt.